Das Angeln in der „Wiese" beginnt bei der Einmündung des Künabachs (Fröhnd-Kastel) in die „Wiese" und endet beim Wehr E-Werk Hödle, oberhalb Utzenfeld. Die Seitenbäche sind zum Teil gesperrt (zwecks Aufzucht). Die Beschilderung ist zu beachten!
Das Angeln ist in der Zeit vom 1. April bis 30. September gestattet.
Die ca. 7 km lange und durchschnittlich 8 m breite sehr schöne Fließstrecke ist nur mit der Fliegenrute zu fischen.
Als Köder darf nur eine künstliche Fliege in allen Größen, Nymphen und Streamer verwendet werden. Das Schonmaß beträgt 28 cm.
Der § 2 des Fischwasserverwaltungs-Vertrages besagt, dass nur Tageskarten erhalten kann, wer Einwohner des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau
(Schönau, Aitern, Böllen, Fröhnd, Schönenberg, Tunau, Utzenfeld, Wembach und Wieden) ist oder als Urlaubsgast mindestens 3 Übernachtungen nachweisen kann (Kurkarte) und im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist.
Dieser ist erhältlich im Rathaus Schönau bei Herrn Pfeffer, Tel. 07673 / 820 433. Der Schein kostet für 1 Jahr 26,45 €, für 5 Jahre 50,45 €., für 10 Jahre 80,45 € . Erforderlich ist hierfür bei Erstausstellung: Sachkundenachweis (Fischereiprüfung), Personalien und ein Passfoto des Antragsstellers.
Die unübertragbaren Angelkarten für die „Wiese" kosten wie folgt: